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Vorsprachetermin beim FPÖ-Landtagsclub Niederösterreich.

  • Autorenbild: AMV Team (Administrator)
    AMV Team (Administrator)
  • vor 6 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Neben bereits bekannten Forderungen der Oldtimerszene wie zB Ausnahme vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, Anpassung (Reduzierung) der Kfz-Steuer an die gesetzliche jährliche maximale Nutzungsdauer („120 Tage“), „Sammelzulassungen“ für Museen und Sammlungen von historischen Fahrzeugen war insbesondere auch der Entwurf der 42. KFG-Novelle Thema. Im Entwurf der 42. KFG-Novelle ist vorgesehen, dass die bisher geltende 4-monatige Toleranzfrist bei der „Pickerl-Überprüfung“ entfallen soll. Das BMIMI begründet die Änderung mit korrekter Umsetzung der RL 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern. Insbesondere für historische Fahrzeuge kann dies zu Schwierigkeiten führen, da deren Kennzeichentafeln und Zulassungsschein über die kalte Jahreszeit oftmals hinterlegt werden; wenn der Begutachtungszeitpunkt in die „Hinterlegungszeit“ fällt, kann es zu zeitlichen Problemen hinsichtlich des Begutachtungstermins kommen. Aber auch bei der Beschaffung von notwendigen Ersatzteilen kann der Entfall der 4-monatigen Toleranzfrist kann es zu zeitlichen Engpassen kommen.

Die erwähnte RL sieht in Art. 2 Abs. 2 die Möglichkeit vor, historische Fahrzeuge davon auszunehmen. Daher fordern wir, dass im Entwurf der 42. KFG-Novelle eine entsprechende Ausnahme für historische Fahrzeuge aufgenommen wird.

Breite Unterstützung zu diesen Themen wurde uns zugesagt.


Ausnahmen für historische Lkw bei den Mautausweichverordnungen der einzelnen Bezirkshauptmannschaften:

Es kommt immer wieder zu Problemen, wenn historische Lkw die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreichen können und daher gemäß § 46 Abs. 1 StVO Autobahnen nicht benützen dürfen und andererseits aber aufgrund der oftmals entlang von Autobahnen geltenden Mautausweich-verordnungen nicht die parallel führenden Bundes- bzw. Landesstraßen benützen dürfen.

Wir fordern daher, analog der Ausnahmen für historische Lkw bei Fahrverboten in Sanierungsgebieten gemäß den IG-L Bestimmungen, auch bei den Mautausweichverordnungen entsprechende Ausnahmen für historische Lkw.

Auch hier wurde uns große Unterstützung zugesagt.




 
 
 

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Arbeitsgemeinschaft für Motorveteranen, 2024

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